Datenschutz im Netz grundlegend erneuern |
| Posted by Administrator (admin) on 06.12.2010 |
Einen Tag vor dem Fünften Nationalen IT-Gipfel hat sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für ein modernes Datenschutzrecht im Internet ausgesprochen. Dieses müsse „ausgleichen zwischen einer möglichst freien Kommunikation und dem Recht, selbst zu bestimmen, was über die eigene Person veröffentlicht wird“, schreibt die Justizministerin im „Hamburger Abendblatt“. FDP-Generalsekretär Christian Lindner und Jimmy Schulz (FDP) wandten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung.
„Die Debatten über Bewertungsportale wie Spickmich, soziale Netzwerke wie Facebook und Geodatendienste wie Google Street View haben gezeigt, dass das Datenschutzrecht grundlegend erneuert werden muss“, betont Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Gastbeitrag für die Hamburger Zeitung. Eine neue gesetzliche Regelung müsse einem breit angelegten und technikneutralen Ansatz folgen, denn nur so könne den Chancen und Risiken der technischen Entwicklung angemessen begegnet werden.
„Es ist nicht möglich, jeden Konfliktfall im Internet gesetzlich zu regeln“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Es reiche vollkommen aus, einen Rahmen für die grundsätzlichen Streitfragen zu schaffen. Innerhalb dessen könnten die Online-Unternehmen selbstregulierend auftreten. „Selbstverpflichtungen der Wirtschaft – wie zum Beispiel eine freiwillige zentrale Widerspruchsstelle bei Geodatendiensten – halte ich für eine gute Idee“, schreibt die Ministerin. Sie plädiert dafür, Einwilligungs- und Widerspruchsrechte im Datenschutzrecht grundsätzlich zu verankern.
Datensicherheit und Datensparsamkeit fördern
Außerdem könnten soziale Netzwerke verpflichtet werden, ihre Angebote von vornherein datenschutzsensibel auszugestalten, regte die Ministerin an. „Auch sollten die User ihre Berichtigungs-, Löschungs- und Widerrufsrechte elektronisch ausüben und sich so leichter schützen können.“ Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich dafür aus, Veröffentlichungen zu verbieten, die „stigmatisieren, sozial ausgrenzen oder anprangern“, und Daten künftig mit einer Art Verfallsdatum zu versehen, um sie frühzeitig wieder löschen zu können. Nicht zuletzt müssten Verbraucher umfassend über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.
Eine besondere Gefahr für das Persönlichkeitsrecht sieht Leutheusser-Schnarrenberger in der Verknüpfung von Daten, um ein Profil des Nutzers zu erstellen. „Wir sollten zwar nicht jede Profilbildung per se verbieten – damit würde man es sich zu einfach machen. Aber wir sollten dringend darüber nachdenken, schon die Profilbildung einzuschränken – und nicht erst die Veröffentlichung von solchen missbrauchsanfälligen riesigen Datensammlungen.“ Die FDP-Politikerin fordert, der Datensparsamkeit einen höheren Stellenwert einzuräumen: „Denn je kleiner der Datenberg, desto geringer auch die Gefahr eines massiven Datenmissbrauchs.“
Last changed: 08.12.2010 at 21:23:21
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